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   BSG, 25.09.2018 - B 13 R 120/18 B   

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https://dejure.org/2018,44014
BSG, 25.09.2018 - B 13 R 120/18 B (https://dejure.org/2018,44014)
BSG, Entscheidung vom 25.09.2018 - B 13 R 120/18 B (https://dejure.org/2018,44014)
BSG, Entscheidung vom 25. September 2018 - B 13 R 120/18 B (https://dejure.org/2018,44014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73 Abs. 6 ; ZPO § 85
    PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.06.1975 - 10 BV 35/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßbevollmächtigter - Ende der Vertretung -

    Auszug aus BSG, 25.09.2018 - B 13 R 120/18 B
    Bringen aber die Prozessbevollmächtigten nicht zum Ausdruck, dass sie ihre Vertretung auf die Einlegung der Beschwerde beschränkt wissen wollen, so müssen sie die gesetzliche Frist für die Begründung der Beschwerde beachten und einhalten (vgl BSG Beschluss vom 23.1.1957 - 4 RJ 230/56 - SozR Nr. 10 zu § 67 SGG und BSG Beschluss vom 27.6.1975 - 10 BV 35/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 8); anderenfalls treffen die Folgen der Fristversäumnis nach § 73 Abs. 6 SGG iVm § 85 ZPO ihren Mandanten.
  • BSG, 23.01.1957 - 4 RJ 230/56

    Einlegung der revision von einem nicht zugelassenen Prozeßbevollmächtigten -

    Auszug aus BSG, 25.09.2018 - B 13 R 120/18 B
    Bringen aber die Prozessbevollmächtigten nicht zum Ausdruck, dass sie ihre Vertretung auf die Einlegung der Beschwerde beschränkt wissen wollen, so müssen sie die gesetzliche Frist für die Begründung der Beschwerde beachten und einhalten (vgl BSG Beschluss vom 23.1.1957 - 4 RJ 230/56 - SozR Nr. 10 zu § 67 SGG und BSG Beschluss vom 27.6.1975 - 10 BV 35/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 8); anderenfalls treffen die Folgen der Fristversäumnis nach § 73 Abs. 6 SGG iVm § 85 ZPO ihren Mandanten.
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